Weiterhin nicht behindertengerecht: Uferweg von Schleuse 100 zum Übergang in den Hain.
In dem Übergang des zur Landesgartenschau 2012 geschaffenen Uferweges "Treidelpfad" an der Walkmühle vorbei und über den Steg Walkspund in den Hain gibt es dringend Änderungsbedarf der Pflasterung: Das Kopfsteinpflaster in dem genannten Bereich ist für Behinderte ein sehr unangenehmer Streckenabschnitt. Behinderte Menschen u.a. aus dem nahegelegenen Seniorenheim an der Nonnenbrücke müssen diese äußerst holprige Stelle im Rollstuhl oder mit dem Rollator regelrecht erleiden. Das muss nicht sein. Denkmalpflegerische Aspekte bezüglich der Pflastersteine und Budgetzwänge haben in diesem Fall nicht die oberste Priorität. Wie kann hier dieser kurze Wegeabschnitt schnell sachgerecht korrigiert werden? Diese Frage hatte der Förderverein bereits 2016 an zuständige Stellen bis hin zum Oberbürgermeister gestellt!
Eine der zuständigen Stellen der Stadt Bamberg, die Behindertenbeauftragte, kennt die Problematik und ist seit geraumer Zeit bemüht, Abhilfe schaffen zu lassen. So hat sie der Vertretung des Fördervereins die Möglichkeit gegeben, in der Sitzung des Behindertenbeirates am 20.10.2016 den Sitzungseilnehmern die spezielle Situation mit ihrer Problematik näher zu bringen. Der Beirat willigte ein, die Beseitigung der Problemstelle in ihre Projektliste für 2017 aufzunehmen.
Dazu schreibt der Oberbürgermeister der Stadt, Andreas Starke, mit Brief vom 16.11.2016:
"Für ein barrierefreies Bamberg wurden bereits viele Initiativen ergriffen und die Stadtveraltung ist auch weiterhin bestrebt, Barrieren abzubauen. Den Wunsch, den Uferweg an der Walkmühle und den Steg Walkspund in Richtung Hain behindertengerecht auszubauen, wurde in der Sitzung des Behindertenbeirates am 20.10.2016 in die Projektliste für 2017 aufgenommen. Es ist ein langer Weg, zu einem barrierefreien Bamberg, aber wir kommen diesem Ziel Schritt für Schritt näher."
Die Stadt Bamberg tituliert sich selbst, aktiv bauliche Behinderungen weitgehend zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Seit dem 1. August 2003 ist das Bayerische Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, „die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen sowie ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ An diesem kleinen aber wesentlichen Teil einer Wegstrecke kann sich beweisen, wie ernst es der Stadt ist, sich entsprechend dieser Maxime offensiv zu widmen.
Der Förderverein war gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern interessiert, die zur Gartenschau geschaffenen Anlagen zu erhalten und zu entwickeln. Die geschaffenen Uferwege als fußläufige Verbindung des neu geschaffenen ERBA-Parks mit dem Hain sind ein relevantes nachhaltiges Element des Konzeptes der Landesgartenschau und zusammen mit dem Uferweg am Main-Donau-Kanal ein urbaner einzigartiger Wegeverlauf. Neben der „großen“ Aufgabe (vom Förderverein immer wieder angemahnt), die Struktur des Leinritts gegenüber „Klein-Venedig“ zu korrigieren und attraktiver zu gestalten, sind es auch die „kleinen“ Dinge, die schließlich das Ganze sinnvoll verbessern helfen. Sie müssen nur beherzt angefasst und dann auch umgesetzt werden.
Allerdings - die Zusage, die Behinderung 2018 zu beseitigen, war wieder hinfällig.
Der Uferweg am linken Regnitzarm, vom ERBA-Park bis zum Hain und im Hain selbst, hat - aus Sicht eines mobil Behinderten - eine gute Performance. Die eine Ausnahme ist, wie oben reklamiert, im Bereich Mühlwörth zu finden. Der Leinritt gegenüber "Klein-Venedig" hat einen speziellen Stellenwert in der Renovierung, ist aber in der Struktur für mobil Behinderte noch hinnehmbar. Außerhalb der Kategorie "behindertengerecht" ist der Anschluss des "Landesgartenschau-Weges" zur Markusbrücke. Und dann ist da noch ein gewisser Mangel Schranne/Geyerswörthplatz/Karolinenstraße zum Übergang Herren-/Dominikanerstraße. Aber hier wird es in den nächsten zwei Jahren wohl - laut Bauplanung - zur Korrektur kommen.